Nominationen

Kaspar Jörger

Kaspar Jörger, Leiter Abt. Tierschutz (BLV)

Badevorschriften für Gänse

Gänse und Enten sind Wasservögel. Während Enten sehr oft im Wasser sind, verbringen Gänse die meiste Zeit an Land. Trotzdem ist die Nähe zu einem Gewässer für sie wichtig, namentlich für die Gefiederpflege. Darum sieht die Tierschutzverordnung vor, dass für Gänse ein Wasserangebot vorhanden sein muss, in dem sie schwimmen können.
Das «arttypische Körperpflegeverhalten» darf durch die Haltung «nicht unnötig eingeschränkt werden, heisst es in der Tierschutzverordnung. So weit, so gut – doch ginge es nach dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), wären Gänsehalter bald auch Bademeister.
Aus praktischen Gründen steht das Wasserbecken, welches den Gänsen für ihre Gefiederpflege bereitgestellt wird, meist im Stall: So können sich die Tiere morgens und abends reinigen. Nach Auffassung des BLV genügt dies aber nicht: Das Becken muss auch tagsüber und das ganze Jahr zur Verfügung stehen. Dies heisst für Gänsehalter: Sie müssen einen Teich mit rutschfesten Ein- und Ausstiegshilfen bauen oder ein entsprechendes portables Becken organisieren. Bei Jungtieren muss das Becken flach sein und auf allen Seiten leicht verlassen werden können. Junge Gänse sollen ab der 3. Lebenswoche die Möglichkeit haben, sich zu baden – rund 6 Wochen zunächst unter Aufsicht. Rundumbetreuung für die Zuchttiere.
Das BLV legt die Tierschutzverordnung auch für Nicht-Bio-Bauern nach Bio-Standards aus. Die Schweizer Anforderungen an die Haltung dürften nicht mit den geltenden EU-Standards verglichen werden, heisst es. Die Folge: Innovative Produzenten ziehen sich aufgrund der enormen Auflagen zurück. Immer mehr Gänse werden aus Ungarn importiert, wo sie weder Auslauf noch eine Schwimmgelegenheit haben, sondern einfach gemästet werden.

 

Lukas Engelberger

Regierungsrat Basel-Stadt

Singverbot für Schnitzelbänke

Die Basler Fasnacht fiel diesen Februar bereits zum zweiten Mal der Corona-Pandemie zum Opfer. Viele begeisterte Basler Fasnächtler litten darunter, dass ihr Fest schon zum zweiten Mal ausfallen musste. Der lokale Fernsehsender „Telebasel“ ergriff kurzerhand die Initiative: Unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen sollten die Schnitzelbänke aufgezeichnet und im Rahmen einer Sondersendung ausgestrahlt werden. Das Projekt stiess auf grosses Echo: Über 20 Schnitzelbankformationen erklärten sich bereit, ihre Verse dieses Jahr für den Lokalsender vorzutragen.
Fast hätte der Gesundheitsdirektor diese Idee vereitelt. Das kantonale Gesundheitsdepartement aber schaltete auf stur: Es gebe «keinen Spielraum», solche Aktivitäten zuzulassen, denn Art. 6 Abs. 3 lit. a der bundesrätlichen Covid-Verordnung verbiete das gemeinsame Singen ausserhalb des Familienkreises im nichtprofessionellen Bereich. Ob «überwiegende öffentliche Interessen» hier eine Ausnahme erforderten, sei höchst fragwürdig. Ein leider typisches Beispiel für die vielen unsinnigen Verbote und Improvisationen der Verwaltung im Rahmen der Corona-Pandemie.
Die Basler liessen sich dies nicht gefallen und lancierten eine Online-Petition, die innert weniger Tage von über 5‘000 Personen unterzeichnet wurde. Gleichzeitig traf ein Angebot der basellandschaftlichen Regierung ein, die Aufnahmen im benachbarten Halbkanton vorzunehmen. Erst auf diesen massiven Druck hin erteilte der Basler Gesundheitsdirektor eine Ausnahmebewilligung für die Schnitzelbank-Aufzeichnungen. Die Auflagen waren streng: Involvierte Mitarbeiter mussten eine Maske tragen, die Geräte laufend desinfiziert werden, und die Schnitzelbank-Gruppen durften nur einzeln im Haus sein.

Karin Rykart

Stadträtin Stadt Zürich

Katasterplan für Hundezonen

Die Stadt Zürich plante im Herbst 2020 die Einrichtung von Hundezonen. Der umfangreiche Zonenplan erntete viel Kritik. Aufgrund von über vierhundert Einsprachen, deren Behandlung seit Monaten läuft, krebste die Stadtregierung zurück. Auf die Schaffung gewisser Zonen wird nun verzichtet.
Bald müssen Zürcher Hundehalter einen Katasterplan mit sich herumführen: In einem 72-seitigen Dokument regelt die Stadt die Areale, in welchen sich Hunde aufhalten dürfen und in welcher Weise. Die Zonen im Stadtgebiet sind in fünf Kategorien eingeteilt: Neben den Hundefreilaufzonen gibt es Areale mit einem tageszeitlich begrenzten Leinengebot, Orte mit saisonal begrenztem Leinengebot, Gebiete mit dauerndem Leinengebot sowie Zonen, in welchen ein Betretungsverbot für Hunde gilt.
Die Beschilderung der betroffenen 72 Stadtgebiete hätte ab November vorgenommen werden sollen – wären da nicht über 400 Einsprachen von aufgebrachten Bürgern eingegangen. Diese betrafen namentlich die Seeanlagen oder die Wege am Limmatufer. Dort werden nun teilweise Hundefreilaufzonen eingerichtet – denn es ist bekanntlich schwierig, mit dem angeleinten Hund Ball zu spielen.
Zürich ist Meister im Erlass bürokratischer Reglemente. Beispiele sind das Obligatorium von Risikoanalysen für Räbeliechtli-Umzüge, der 270 Seiten umfassende Masterplan «Züri WC» (mit Pissoirverbot aus Gleichstellungsgründen), die Reglementierung von Marronihäuschen oder die Prostitutionsgewerbeverordnung. Nur eines gibt es in der Stadt Zürich offenbar noch nicht: eine Zone für gesunden Menschenverstand.

 

Isabelle Chassot

Direktorin BAK

Filmförderung für ältere Darstellerinnen

Das Bundesamt für Kultur (BAK) nimmt es bei der Vergabe von Fördergeldern genau. Für die über 50 Mio. Franken, die jährlich allein auf Bundesebene vergeben werden, existiert ein genauer Kriterienkatalog. Seit neustem wird minutiös erfasst, wie viele Männer und Frauen vor und hinter der Kamera engagiert sind.
Die Gleichstellung der Geschlechter wird für die Filmförderung ein zentrales Kriterium sein: Bei den Förderprogrammen werden künftig Filme bevorzugt, die mehr Frauen einbeziehen – sei es als Schauspielerin, in der Regie oder in der Filmequipe. Die Filmförderung soll sodann stärkere Anreize für «grenzüberschreitende minoritäre Koproduktionen» setzen und auch eine neue Steuer für Streaminganbieter wie Netflix umfassen.
Mittels einer «Gender Map» will die Verwaltung eine «solide Daten- und Faktenbasis» erarbeiten, um die Geschlechtergleichstellung im Schweizer Filmschaffen zuverlässig beurteilen zu können. In den untersuchten Dokumentarfilmen besetzten Männer (64%) in fast doppelt so vielen Fällen wie Frauen (36%) eine tragende Rolle. Rund 40% aller Protagonisten in Dokumentarfilmen sind männlich und über 50 Jahre alt.
Ganz anders ist es bei Spielfilmen: Dort sind die Hauptrollen in 52% der Fälle von Frauen besetzt. Während das Alter männlicher Schauspieler weniger relevant erscheint, waren die meisten weiblichen Hauptdarstellerinnen unter 40 Jahre alt. Nur 30% der Hauptdarstellerinnen waren über 40 Jahre alt, 44% sogar jünger als 30 Jahre. Alarmzeichen für das Bundesamt für Kultur – hier ist der Handlungsbedarf offensichtlich!

 

Stefania Prezioso Batou

Nationalrätin

Kostenlose Präservative für alle

Im Rahmen diverser parlamentarischer Vorstösse beschäftigt sich die Genfer Nationalrätin Stefania Prezioso Batou mit Fragen der sexuellen Gesundheit. Sie fordert nicht nur eine neue nationale Impfkampagne gegen HPV-Infektionen, sondern auch die Erweiterung des Grundleistungskatalogs. Verhütungsmittel sollen künftig für alle gratis erhältlich sein.
Der Anteil wirtschaftlich schlecht gestellter Frauen sei immer noch hoch, die Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau ungelöst – so die Genfer Nationalrätin Stefania Prezioso Batou. Insbesondere ärgert sie sich aber darüber, dass ein Ungleichgewicht zwischen Mann und Frau in Sachen Gesundheit bestehe: «Fast alle Kosten für die sexuelle Gesundheit, die Verhütung und die reproduktive Gesundheit werden von den Frauen getragen». So könne es nicht weitergehen.
Künftig sollen Frauen diese Kosten nicht mehr allein tragen müssen. Sämtliche Auslagen im Zusammenhang mit der sexuellen Gesundheit, insbesondere auch im Zusammenhang mit Empfängnisverhütung, sollen über das KVG abgerechnet werden. Darum fordert Prezioso den Bundesrat mit einer Motion auf, Verhütungspillen, Spiralen, Verhütungspflaster, Kondome oder die Pille danach, aber auch Monatshygiene-Artikel ab sofort in den Grundleistungskatalog aufzunehmen – ohne Franchise und Selbstbehalt.
Ebenso seien gynäkologische Untersuchungen, aber auch entsprechende Arztbesuche von Männern, die ihre sexuelle Gesundheit überprüfen lassen möchten, von den Krankenkassen zu übernehmen.