Onlinepreisverleihung Rostiger Paragraph 2020

Das Voting zum Rostigen Paragraphen 2020 ist abgeschlossen und der Sieger gekürt.

Wollen Sie wissen, wer dieses Jahr gewonnen hat? Dann schauen Sie sich jetzt hier die Onlinepreisverleihung an.

Nominationen

Christian Hofer

Direktor des Bundesamts für Landwirtschaft

Überbrückungsrente für alte Kühe

Laut dem Bundesamt für Landwirtschaft sterben Schweizer Milchkühe viel zu früh. Denn Kühe emittieren Methan – ein Treibhausgas, das noch klimaschädlicher ist als CO2. Darum haben Kühe eine Klimabilanz, die sich mit einem Auto vergleichen lässt. Methan entsteht beim Wiederkäuen im Magen der Kühe. Nun haben die Forscher herausgefunden, dass der Ausstoss von älteren Kühen weniger gross ist als die Methan-Emissionen jüngerer Tiere. Der Bundesrat vermutet, dass ältere Kühe weniger furzen oder rülpsen als jüngere Kühe. Darum sollen künftig diejenigen Bauern belohnt werden, welche ihre Kühe später zum Metzger bringen als heute. Eine neue Direktzahlung im Rahmen der AP22+ soll den nötigen Anreiz schaffen, um die Tiere länger leben zu lassen.

 

Markus Schneider

Stadtammann der Stadt Baden

Baubewilligung für Schneemann

Alexandra Neumann, eine Klimaaktivistin aus Wettingen, wollte in der Stadt Baden auf den Klimawandel aufmerksam machen, indem sie auf dem Schlossbergplatz einen Schneemann baute. Den Schnee transportierte sie aus dem Wettinger Sportzentrum Tägerhard mit Cargo-Bikes nach Baden. Die Gewerbepolizei hatte wenig Verständnis für diese friedliche Protestaktion: Die Bewilligung für das Bauen eines Schneemanns kostete 155 Franken. Die betreffende Verordnung sieht vor, dass zunächst einmal 100 Franken erhoben werden, um das Gesuch überhaupt zu behandeln. Im Falle von Neumann kamen weitere 55 Franken hinzu als Minimalgebühr für eine politische Aktion, welche mit gesteigertem Gemeingebrauch des öffentlichen Grunds verbunden ist. Dass man für die Durchführung eines Quartierfests oder eines Umzugs eine Bewilligung braucht, ist klar. Dass der Bau eines Schneemanns bewilligungspflichtig ist, erstaunt jedoch…

 

Sandrine Salerno

Stadtpräsidentin Genf

Gendergerechte Strassenschilder

Stolz teilte die Stadt Genf mit: «Wir schreiten vom Wort zur Tat!». Historisch betrachtet sei der öffentliche Raum von Männern für Männer erdacht worden. Darum will Genf nun die Hälfte seiner 500 Verkehrsschilder an Fussgängerstreifen feminisieren. So soll die Sichtbarkeit der Frauen im öffentlichen Raum erhöht werden. Das Ganze sei «mehr als eine Spielerei», erklärt die Genfer Stadtpräsidentin Sandrine Salerno: In ihrem Präsidialjahr wolle sie einen Akzent für die Frauen setzen. Die Gleichstellung müsse auch im öffentlichen Raum sichtbar sein: «Wir wollen die Schilder ändern, an denen wir jeden Tag vorbeigehen». Die Umgestaltung der Strassenschilder ist für Salerno nur ein erster Schritt. Eine nächste Konsequenz muss aus ihrer Sicht die Umbenennung von Strassen sein. Man darf gespannt sein, was sonst noch folgt.

 

Bruno Schwager

Direktor Verkehrsbetriebe Schaffhausen

Busse für 5-Jährige «Schwarzfahrerin»

Barbara Müller staunte nicht schlecht, als ihre fünfjährige Tochter Jara, begleitet von ihrer zehnjährigen Schwester Sora, nach einer Busfahrt mit einer saftigen Busse nach Hause kam: 100 Franken wollten die Schaffhauser Verkehrsbetriebe einkassieren. Begründung: Kinder unter sechs Jahren können nur dann gratis fahren, wenn ihre Begleitperson mindestens 12 Jahre alt ist. Die 10-jährige Schwester gelte gesetzlich nicht als Begleitperson. Später wurde die Busse wieder annulliert – aber unter Hinweis darauf, dass sei alles korrekt abgelaufen. Tatsächlich existiert ein Reglement, das besagt, dass Kinder bis 5.99 Jahre nur dann unentgeltlich befördert werden, wenn sie eine Begleitperson bei sich haben, die mindestens 12 Jahre alt ist. Dank dieser Geschichte wurde zudem bekannt, dass das Schweizer Schwarzfahrer-Register auch Kleinkinder registriert. Da soll einer sagen, in der Schweiz herrsche nicht Recht und Ordnung…

 

Daniel Blumer

Kommandant Stadtpolizei Zürich

Risikoanalyse für Räbeliechtli-Umzüge

Wer in der Stadt Zürich einen «Räbeliechtli»-Umzug durchführen will, muss seinem Gesuch seit vergangenem Jahr eine Risikoanalyse beilegen. Das entsprechende polizeiliche Formular erwähnt diverse Horroszenarien. Starke Unwetter mit Blitzen sind ebenso in Betracht zu ziehen wie Stromausfälle oder Schlägereien. Ebenfalls aufgelistet sind Wildpinkler, Todesfälle und Bomben-drohungen. Die Veranstalter müssen darlegen, welche Sicherheitsmassnahmen ergriffen werden, um solche Szenarien zu verhindern. Im Bewilligungsverfahren wird sogar die städtische Fachstelle für «Crowd Management» bisweilen beigezogen. Ist ein «Räbeliechtli»-Umzug wirklich vergleichbar mit der Streetparade oder mit dem Sechseläuten?