Laurent Favre

Staatsrat Kanton Neuenburg

Beerpong-Verbot

Immer häufiger wird in Amtsstuben entschieden, wie wir unseren Tag zu verbringen haben und was wir dabei konsumieren dürfen – oder eben nicht. So auch im Kanton Neuenburg. Das neue Gewerbepolizeigesetz ist dort seit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Darin wird der Umgang mit alkoholischen Getränken genau geregelt. So enthält das Gesetz ein Verbot für Happy Hours ab 19 Uhr. Ebenso untersagt sind sämtliche Spiele mit alkoholischen Getränken. So ist es in Neuenburg verboten, „Beerpong“ zu spielen. Nach Auffassung der Verwaltung könnte ein engagierter Spieler versucht sein, einer einer „von Kampfgeist erfüllten Stimmung“ seinen Alkoholkonsum zu erhöhen, was für ihn schädlich sein könnte. Ist das nicht etwas gar viel guter Wille der Verwaltung?

Jonas Motschi

Chef Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Solothurn

Keine Erlaubnis für „Krippenschlafen“ trotz Übernachtungsformular

Das Übernachten in der Kinderkrippe ist für viele Kinder der Höhepunkt des Jahres. Den Eltern beschert es überdies einen freien Abend. Doch die Verwaltung macht ihnen hier einen Strich durch die Rechnung, denn Nachtarbeit ist für Mitarbeitende von Kinderbetreuungseinrichtungen verboten. Auch einmalige Übernachtungen unterliegen dem Arbeitsgesetz und bedürfen darum einer Ausnahmebewilligung des kantonalen Arbeitsinspektorats. Um Kindern und Eltern entgegenzukommen, hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) zusammen mit dem Dachverband für Kinderkrippen (Kibesuisse) ein spezielles Formular für eine Übernachtungsbewilligung erarbeitet. Trotzdem bleibt das Solothurner Amt für Wirtschaft und Arbeit hart: Das Gesuch aus Olten wird abgelehnt, weil es dem Arbeitsgesetz widerspreche. Wird Solothurn zur Hauptstadt der Bürokratie?

Heidi Z’graggen

Regierungsrätin Kanton Uri

Verbot von Funkgeräten beim Pilzesammeln

Natur- und Heimatschutz stehen derzeit hoch im Kurs – so auch im Kanton Uri. Doch die dortigen Gesetze wirken irgendwie antiquiert. So verbietet das Ordnungsbussenreglement des Kantons Uri die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel beim Pilzesammeln. Wer es trotzdem tut, riskiert dafür eine Busse von 50 Franken. Aber was sind denn unerlaubte Hilfsmittel? Dies wird in Art. 4 des Reglements über den Schutz wildwachsender Pilze konkretisiert: Im Urnerland gelten z.B. Funkgeräte, Rechen oder Hacken als unerlaubte Hilfsmittel beim Pilzesammeln. Gibt es tatsächlich Personen, welche mit Funkgerät und Korb auf Pilzjagd gehen?

Karin Rykart

Stadträtin in Zürich

Keine Gewerbeparkkarte für Hybrid-Autos

In der Stadt Zürich können Handwerksbetriebe für ihre Fahrzeuge für 360 Franken pro Jahr eine Gewerbeparkkarte beantragen. Bedingung ist einzig, dass das besagte Fahr-zeug für Gewerbezwecke verwendet wird. Ein Zürcher Malermeister kaufte sich kürz-lich ein umweltfreundliches Hybrid-Fahrzeug, um für Kundenbesuche mobil zu sein. Eine Gewerbeparkkarte erhielt er nicht. Gemäss der zuständigen Dienstabteilung erhalten nur „nachweislich zu Gewerbezwecken verwendete Werkstatt-, Liefer- oder Servicewagen“ eine Parkkarte. Die Fahrzeuge müssen als Ersatzteillager, Arbeitsplatz oder für den Transport von Material gebraucht werden. Äusserliche Merkmale wie etwa eine Beschriftung seien bei der Bewilligung nicht massgebend, ebenso wenig ökologische Aspekte, heisst es. Was sagt denn die zuständige grüne Stadträtin dazu?

Regula Rytz

Nationalrätin Kanton Bern

Förderung von Tageslichtzufuhr in Wohnräumen

Für Regula Rytz ist mangelndes Tageslicht in Wohngebäuden ein Problem. Sie möchte einen Bericht vom Bundesrat, der zeigt, welche konkreten anreizsteigernden Mass-nahmen und Regelungen zur Förderung der Tageslicht-Zufuhr in Wohngebäuden erlassen werden können. Gutes Tageslicht wirkt sich positiv auf Wohlbefinden, Leis-tungsfähigkeit und Gesundheit aus. Die Schweizer verbringen bis zu 90% der Zeit in geschlossenen Räumen. Darum ist die bestmögliche Tageslichtqualität in Innenräumen sicherzustellen. Wir fragen uns: Gibt es tatsächlich Leute, welche in fensterlosen Räumen wohnen? Hausen wir bald wieder wie die Höhlenbewohner?