Die Nominierten:

Rudolf Dietrich, Oberzolldirektor

Tarifeinreihung von Shorts

Aufgrund von zwei Entscheiden des Bundesverwaltungsgerichts sah sich die Sektion Ursprung und Textilien der Oberzolldirektion gezwungen, die Tarifeinreihung von Shorts neu zu formulieren. Detailliert wird definiert, was kurze Hosen («Shorts») von Badehosen bzw. Unterhosen («Boxershorts») unterscheidet. Die Unterschiede sind frappant. Während Badehosen i.d.R. aus leichten, schnell trocknenden Stoffen hergestellt und auch in nassem Zustand blickdicht sind, ist dies bei Unterhosen oder Shorts nicht zwingend der Fall – diese sind allenfalls in nassem Zustand nicht blickdicht. Dafür haben Badehosen meistens einen Innenslip, aber keine Öffnung, während Unterhosen gar nie und Shorts fast nie einen Innenslip haben, dafür aber regelmässig eine Öffnung. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal können die Taschen sein: Unterhosen haben nie Taschen, Shorts fast durchwegs mehrere, während die Taschen bei Badehosen, sofern vorhanden, oft verschliessbar, sicher aber gut «wasserablauffähig» (z.B. Loch mit Öse) sind. So bestimmt es das Zirkular «Tarifeinreihung von Shorts» vom 3. Juli 2014 (No. 3161.71.2014).

 

Many sleep medicines cause side effects, such as low blood pressure, anxiety, and nausea. These medicines also may become less effective when your body gets used to them. They may cause withdrawal symptoms when you stop using them. Complementary medicines are sometimes used to treat insomnia. They include dietary supplements, such as melatonin or valerian. Zopiclone sleeping pills or zolpidem sleeping pills used to treat difficult sleep disorders.

https://treatinsomnia24x7.com

 

Fritz Etter, Direktor Eidg. Alkoholverwaltung

Tragtaschenverbot für Spirituosen

Bei der Umsetzung des Alkoholgesetzes (Werbeverbote für Spirituosen) nimmt es die Eidgenössische Alkoholverwaltung sehr genau. Die Praxis gewisser Beamte ist ausserordentlich restriktiv und auch formalistisch. Nach Art. 42b Abs. 3 Bst. g AlkG ist Werbung für gebrannte Wasser auf «Packungen und Gebrauchsgegenständen, die keine gebrannten Wasser enthalten oder damit nicht im Zusammenhang stehen», verboten. Einzig Werbung auf Packungen sowie Gegenständen, welche mit Spirituosen im Zusammenhang stehen, ist erlaubt. Bei Tragtaschen, welche beim Verkauf gebrannter Wasser zum Transport derselben abgegeben werden, dürfte ein solcher Zusammenhang eigentlich angenommen werden. Nach Auslegung der Alkoholverwaltung aber sind Tragtaschen mit Werbeaufschrift wirklich nur dann erlaubt, wenn sie zum Transport von Spirituosen verwendet werden. Der Transport anderer Ware ist verboten. Dies aber könnte bei mehrmaligem Gebrauch einer Tasche vorkommen. Deshalb drohte die Alkoholverwaltung an, per 2015 alle mit Spirituosenwerbung bedruckten Papiertragtaschen und Plastiksäcke generell zu verbieten, weil ein Risiko besteht, dass beim mehrmaligem Gebrauch auch andere Gegenstände in entsprechenden Säcken transportiert werden könnten.

Thomas Christen, Chef Gastgewerbe- und Gewerbepolizei

Busse für Überzeit

Am 20. Dezember 2014 lief der Weihnachtsverkauf auf Hochtouren. So befanden sich in einem Luzerner Kosmetikgeschäft um 16 Uhr, als die Filialleiterin die Ladentür schloss, noch einige Kunden im Laden, welche ihre Einkäufe bezahlen wollten. Zwei Polizisten in Zivil, die um 16.15 Uhr um Zutritt in den Laden baten, kannten keine Gnade, wiesen das Personal zurecht und verzeigten das Geschäft. Der Strafbefehl vom 10. Februar, der die Busse sowie Gebühren umfasste, belief sich auf 370 Franken. Erst auf Einsprache des Geschäfts hob die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl auf. Staatsanwaltschaft und Polizei sind sich aber keines Fehlers bewusst, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft ausführte: «Ein Strafbefehl kommt in solchen Situationen jeweils einem ‹Schnellverfahren› gleich, welches ein Angebot gegenüber dem Beschuldigten darstellt. Wenn dieser Einsprache macht, so werden die Akten detailliert gesichtet, allenfalls weiter Abklärungen getätigt, und der ‹begründete› Entscheid folgt. In diesem Fall jetzt eine Einstellung.» Eigentlich müsste man doch davon ausgehen, dass ein gut laufender Weihnachtsverkauf eine Freude und kein Schaden ist?

Ulrich Keller, Präsident Eidg. Ernährungskommission

Empfehlungen zum Fleischkonsum

Vorschriften und Empfehlungen zu unserem täglichen Konsumverhalten haben Hochkonjunktur. Nun hat sich auch die eidgenössische Ernährungskommission ausführlich zu Wort gemeldet. Sie publizierte eine Studie zu den gesundheitlichen Aspekten des Fleischkonsums. Die Ende Jahr erschienene Studie machte den Metzgern wenig Freude. Die Kommission empfiehlt dem Bund nämlich, die Bürger namentlich vor dem Verzehr von rohem Fleisch zu warnen und die Bevölkerung zur Zurückhaltung beim Fleischverzehr aufzufordern. Zu viele Wurstwaren, Steaks oder Filets würden der Gesundheit schaden. Ungläubig schüttelt man den Kopf über diese Studie und fragt sich: Ist es wirklich eine Aufgabe von Verwaltungsinstanzen, uns vorzuschreiben, was wir essen und trinken sollen?

Gilbert Casasus, Professor an der Universität Fribourg

Staatliche Kontrollkommission für Umfragen

In den vergangenen Monaten gaben misslungene Abstimmungs- und Wahlumfragen immer wieder zu Diskussionen Anlass. Gilbert Casasus, Professor für Europastudien in Freiburg, fordert nun die Schaffung von Gesetzen sowie einer staatlichen Kommission, welche befugt ist, von sich aus oder auf Anfrage die Stichhaltigkeit einer Umfrage zu überprüfen. Es sei «alarmierend, dass Umfragen zu derart unterschiedlichen Resultaten kommen.» Auch aus der Politik erhält er Unterstützung für seine Forderungen. CVP-Nationalrätin Kathy Riklin teilt seinen Befund: «Heute gelangen fragwürdige Resultate an ein breites Publikum, und Politiker verwenden diese, um ihre Ansichten als Mehrheitsmeinung zu präsentieren». Sie unterstütze seine Forderungen deshalb voll und ganz. Haben wir also bald eine staatliche Umfrage-Kontrollkommission und ein eidgenössisches Wahlumfrage-Gesetz?