Polizeistunde für Kuhglocken
Die Aargauer Gemeinde Berikon liegt im Bezirk Bremgarten, südlich der Mutschellen-Passhöhe. Doch die ländliche Idylle wird durch handfeste Auseinandersetzungen gestört. Aufgrund verärgerter Anwohner muss nun Walter Brechbühl, ein Aargauer Bauer, seinen Kühen künftig ab 22 Uhr die Glocken ausziehen. Die Nachtruhe, so ein Entscheid des zuständigen kantonalen Departements, gelte auch für Kuhglocken. Die Gemeinde Berikon wird nun ihr Polizeireglement entsprechend anpassen. Landwirt Brechbühl wird seine Kühe künftig ohne Glocken weiden lassen.
Auslöser war eine Klage von Anwohner Markus Hüsser. In seinem Haus, das direkt an der Kuhweide liegt, sei es nicht möglich, in der Nacht durchzuschlafen. In den Ferien habe er sogar «von daheim fliehen müssen, um Ruhe zu haben». Dass für eine Gartenparty ab 22 Uhr strikte Nachtruhe gilt, Kühe aber um diese Zeit noch nicht Feierabend haben, findet Hüsser falsch. Seine Beschwerde löste diverse Reaktionen aus: Nach einer Petition für ein Kuhglocken-Verbot von 20.00-07.00 Uhr, die von 37 Personen unterzeichnet worden war, wurde eine weitere Petition gegen ein Glocken-Verbot lanciert, welche ganze 74 Bürger unterzeichneten. Sogar eine Solidaritätsdemonstration mit Kuhglocken zugunsten des betroffenen Bauern fand statt.
Einen Kontrapunkt setzte die Gemeinde Bauma im Zürcher Tösstal: Die Gemeindeversammlung befand, dass das Geläut von Kirchen- und Kuhglocken kein Lärm sei und darum von den Ruhezeiten ausgenommen sei. Der entsprechende Eintrag in der Polizeiverordnung soll Lärmklagen unterbinden. «So etwas gehört auf dem Land dazu», begründet es der Gemeindepräsident. Punkt.