Rostiger Paragraph

Seit 2007 verleiht die IG Freiheit jedes Jahr den «Rostigen Paragraphen» für das dümmste, unnötigste Gesetz. Im Rahmen eines öffentlichen Internet-Votings wird entschieden, wer die Auszeichnung gewinnt.

Die bisherigen Gewinner sind: replica rolex milgauss for sale

 

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2023 - Balthasar Glättli

Nationalrat

Reduktion der Arbeitszeit zur Klimarettung

Wer frei hat, entlastet den morgendlichen Berufsverkehr. Wer etwas länger schläft, verbraucht weniger Ressourcen. Und wer mehr Zeit hat, ist glücklicher – denn Wohlstand dient nicht nur der materiellen Grundsicherung, sondern hat auch immaterielle Aspekte in Form von «Zeitwohlstand». Nach Auffassung von Nationalrat Balthasar Glättli würde es zur Klimarettung beitragen, wenn wir alle weniger arbeiten würden. Um den sozialen Ausgleich trotzdem sicherzustellen und eine «ge-rechte ökologisch-soziale Transformation» zu erreichen, schlägt Glättli gleichzeitig die Prüfung von Begleitmassnahmen wie einem Mindest- oder Maximallohn, einem unbedingten Grundeinkommen oder einer unbedingten Grundversorgung sowie die Einführung einer Steuer für CO2-intensive Tätig-keiten vor. Mehr Ferien, mehr Freizeit, mehr Klima – und dies alles bei gleichem Lohn. Sind das nicht schöne Aussichten?

 

2022 - Markus Hüsser

Anwohner in Berikon

Polizeistunde für Kuhglocken

Die Aargauer Gemeinde Berikon liegt im Bezirk Bremgarten, südlich der Mutschellen-Passhöhe. Doch die ländliche Idylle wird durch handfeste Auseinandersetzungen gestört. Aufgrund verärgerter Anwohner muss nun Walter Brechbühl, ein Aargauer Bauer, seinen Kühen künftig ab 22 Uhr die Glocken ausziehen. Die Nachtruhe, so ein Entscheid des zuständigen kantonalen Departements, gelte auch für Kuhglocken. Die Gemeinde Berikon wird nun ihr Polizeireglement entsprechend anpassen. Landwirt Brechbühl wird seine Kühe künftig ohne Glocken weiden lassen. 
Auslöser war eine Klage von Anwohner Markus Hüsser. In seinem Haus, das direkt an der Kuhweide liegt, sei es nicht möglich, in der Nacht durchzuschlafen. In den Ferien habe er sogar «von daheim fliehen müssen, um Ruhe zu haben». Dass für eine Gartenparty ab 22 Uhr strikte Nachtruhe gilt, Kühe aber um diese Zeit noch nicht Feierabend haben, findet Hüsser falsch. Seine Beschwerde löste diverse Reaktionen aus: Nach einer Petition für ein Kuhglocken-Verbot von 20.00-07.00 Uhr, die von 37 Personen unterzeichnet worden war, wurde eine weitere Petition gegen ein Glocken-Verbot lanciert, welche ganze 74 Bürger unterzeichneten. Sogar eine Solidaritätsdemonstration mit Kuhglocken zugunsten des betroffenen Bauern fand statt.
Einen Kontrapunkt setzte die Gemeinde Bauma im Zürcher Tösstal: Die Gemeindeversammlung befand, dass das Geläut von Kirchen- und Kuhglocken kein Lärm sei und darum von den Ruhezeiten ausgenommen sei. Der entsprechende Eintrag in der Polizeiverordnung soll Lärmklagen unterbinden. «So etwas gehört auf dem Land dazu», begründet es der Gemeindepräsident. Punkt.

 

2021 - Karin Rykart

Stadträtin Stadt Zürich

Katasterplan für Hundezonen

Die Stadt Zürich plante im Herbst 2020 die Einrichtung von Hundezonen. Der umfangreiche Zonenplan erntete viel Kritik. Aufgrund von über vierhundert Einsprachen, deren Behandlung seit Monaten läuft, krebste die Stadtregierung zurück. Auf die Schaffung gewisser Zonen wird nun verzichtet.
Bald müssen Zürcher Hundehalter einen Katasterplan mit sich herumführen: In einem 72-seitigen Dokument regelt die Stadt die Areale, in welchen sich Hunde aufhalten dürfen und in welcher Weise. Die Zonen im Stadtgebiet sind in fünf Kategorien eingeteilt: Neben den Hundefreilaufzonen gibt es Areale mit einem tageszeitlich begrenzten Leinengebot, Orte mit saisonal begrenztem Leinengebot, Gebiete mit dauerndem Leinengebot sowie Zonen, in welchen ein Betretungsverbot für Hunde gilt.
Die Beschilderung der betroffenen 72 Stadtgebiete hätte ab November vorgenommen werden sollen – wären da nicht über 400 Einsprachen von aufgebrachten Bürgern eingegangen. Diese betrafen namentlich die Seeanlagen oder die Wege am Limmatufer. Dort werden nun teilweise Hundefreilaufzonen eingerichtet – denn es ist bekanntlich schwierig, mit dem angeleinten Hund Ball zu spielen.
Zürich ist Meister im Erlass bürokratischer Reglemente. Beispiele sind das Obligatorium von Risikoanalysen für Räbeliechtli-Umzüge, der 270 Seiten umfassende Masterplan «Züri WC» (mit Pissoirverbot aus Gleichstellungsgründen), die Reglementierung von Marronihäuschen oder die Prostitutionsgewerbeverordnung. Nur eines gibt es in der Stadt Zürich offenbar noch nicht: eine Zone für gesunden Menschenverstand.

2020 - Sandrine Salerno

Stadtpräsidentin Genf

Gendergerechte Strassenschilder

Stolz teilte die Stadt Genf mit: «Wir schreiten vom Wort zur Tat!». Historisch betrachtet sei der öffentliche Raum von Männern für Männer erdacht worden. Darum will Genf nun die Hälfte seiner 500 Verkehrsschilder an Fussgängerstreifen feminisieren. So soll die Sichtbarkeit der Frauen im öffentlichen Raum erhöht werden. Das Ganze sei «mehr als eine Spielerei», erklärt die Genfer Stadtpräsidentin Sandrine Salerno: In ihrem Präsidialjahr wolle sie einen Akzent für die Frauen setzen. Die Gleichstellung müsse auch im öffentlichen Raum sichtbar sein: «Wir wollen die Schilder ändern, an denen wir jeden Tag vorbeigehen». Die Umgestaltung der Strassenschilder ist für Salerno nur ein erster Schritt. Eine nächste Konsequenz muss aus ihrer Sicht die Umbenennung von Strassen sein. Man darf gespannt sein, was sonst noch folgt.

 

2019 - Laurent Favre

Staatsrat Kanton Neuenburg

Beerpong-Verbot

Immer häufiger wird in Amtsstuben entschieden, wie wir unseren Tag zu verbringen haben und was wir dabei konsumieren dürfen – oder eben nicht. So auch im Kanton Neuenburg. Das neue Gewerbepolizeigesetz ist dort seit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Darin wird der Umgang mit alkoholischen Getränken genau geregelt. So enthält das Gesetz ein Verbot für Happy Hours ab 19 Uhr. Ebenso untersagt sind sämtliche Spiele mit alkoholischen Getränken. So ist es in Neuenburg verboten, „Beerpong“ zu spielen. Nach Auffassung der Verwaltung könnte ein engagierter Spieler versucht sein, einer einer „von Kampfgeist erfüllten Stimmung“ seinen Alkoholkonsum zu erhöhen, was für ihn schädlich sein könnte. Ist das nicht etwas gar viel guter Wille der Verwaltung?

2018

Hanspeter Lienhart

Stadtrat SP, Bülach

Zufahrtskontrolle für Anwohner

Auf dem Areal der ehemaligen Giesserei Bülachguss entsteht ein völlig neues Quartier mit fast 500 Wohnungen, aber auch Büros und einem Park. Die Wohnungen kosten zwischen 700‘000 und 935‘000 Franken. Hinzu kommen möglicherweise noch einmal 35‘000 Franken für einen Parkplatz.

Die Freude an diesem Parkplatz wird aber getrübt von bürokratischen Reglementen: Aufgrund von Auflagen der Gemeinde und des Kantons wurde die Anzahl Parkplätze reduziert und werden die zulässigen Fahren limitiert. In der Verkaufsbroschüre heisst es: «Bei den Eigentumswohnungen sind durchschnittlich zwei Fahrten pro Parkplatz und Tag zulässig, wobei Elektrofahrzeuge keiner Limite unterliegen. Damit wird eine hohe Lebens- und Aufenthaltsqualität dauerhaft sichergestellt.»

2017

Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch

Staatssekretärin / Direktorin des SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft)

Gesetz für Grill- und Ofenhandschuhe

Laut der Europäischen Kommission verbrennen sich jedes Jahr über 80'000 EU-Bürger die Finger. Darum bestehe hier Handlungsbedarf. Im Fokus sind namentlich auch Grill- und Ofenhandschuhe. Eine neue EU-Verordnung über die "persönlichen Schutzausrüstungen" regelt darum künftig auch die Anforderungen und Voraussetzungen für den Gebrauch von Ofen- oder Grillhandschuhen. Diese müssen u.a. eine "angemessene thermische Isolierungskraft und mechanische Festigkeit" besitzen.

In der EU soll spätestens 2018 jeder verkaufte Hitzeschutz ein sogenanntes CE-Kennzeichen tragen. Zudem soll künftig in jeder Verpackung zwingend eine sogenannte Konformitätserklärung beiliegen. Damit erklärt der Hersteller, dass er sich an alle Normen gehalten hat. Auch eine deutschsprachige Gebrauchsanweisung für die Handschuhe ist zwingend vorgeschrieben. Da das Bundesgesetz über die Produktesicherheit nun an die Regeln der EU angeglichen werden soll, wird auch die Schweiz von der neuen Vorschrift betroffen sein.

Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland beruhigt: Selbstgehäkelte Topflappen seien auch künftig erlaubt. Zudem sollen Schutzausrüstungsgegenstände, welche für die private Verwendung entwickelt wurden und dem Schutz gegen Feuchtigkeit und Wasser dienen (z.B. Spühlhandschuhe), von der PSA-Verordnung ausgenommen sein.

2016

Hans Wyss

Direktor BLV

Verordnungsflut: Projekt „Largo“

27 neue Verordnungen und über 2‘000 Seiten mit neuen Bestimmungen – das ist das Projekt „Largo“. Diese Flut von neuen Auflagen und Regelungen soll den Lebensmittelbereich regeln und umfassende Deklarationen gewährleisten. Das Regelungspaket umfasst auch Bestimmungen zu Kosmetika sowie die Regelung des Dusch- und Badewassers.

Das Projekt „Largo“ zeugt von überbordendem regulatorischen Eifer wie kaum ein anderes Projekt.

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2015

Fritz Etter

Direktor Eidg. Alkoholverwaltung

Tragtaschenverbot für Spirituosen

Bei der Umsetzung des Alkoholgesetzes (Werbeverbote für Spirituosen) nimmt es die Eidgenössische Alkoholverwaltung sehr genau. Die Praxis gewisser Beamte ist ausserordentlich restriktiv und auch formalistisch. Nach Art. 42b Abs. 3 Bst. g AlkG ist Werbung für gebrannte Wasser auf «Packungen und Gebrauchsgegenständen, die keine gebrannten Wasser enthalten oder damit nicht im Zusammenhang stehen», verboten. Einzig Werbung auf Packungen sowie Gegenständen, welche mit Spirituosen im Zusammenhang stehen, ist erlaubt. Bei Tragtaschen, welche beim Verkauf gebrannter Wasser zum Transport derselben abgegeben werden, dürfte ein solcher Zusammenhang eigentlich angenommen werden. Nach Auslegung der Alkoholverwaltung aber sind Tragtaschen mit Werbeaufschrift wirklich nur dann erlaubt, wenn sie zum Transport von Spirituosen verwendet werden. Der Transport anderer Ware ist verboten. Dies aber könnte bei mehrmaligem Gebrauch einer Tasche vorkommen. Deshalb drohte die Alkoholverwaltung an, per 2015 alle mit Spirituosenwerbung bedruckten Papiertragtaschen und Plastiksäcke generell zu verbieten, weil ein Risiko besteht, dass beim mehrmaligem Gebrauch auch andere Gegenstände in entsprechenden Säcken transportiert werden könnten.

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2014

Adriano Mannino

Co-Präsident Giordano Bruno Stiftung Schweiz

Obligatorium für vegane Menus

Das Projekt «Sentience Politics» fordert weniger Fleisch in öffentlichen Kantinen und will die vegane Lebensweise gesetzlich verankern lassen. In zwei Kantonen wollen die Initianten verlangen, dass die öffentliche Verwaltung den Absatz von vegetarischen und veganen Menüs fördert. Hat eine Kantine mehr als ein Menü im Angebot, muss eines davon vegan sein. Zusätzlich sollen Anreize geschaffen werden, damit sich Köche in veganer Kochkunst weiterbilden und auch Schüler die fleischfreie Zubereitung von Gerichten in der Hauswirtschaftslehre  erlernen. So soll der Fleischkonsum bis 2020 deutlich gesenkt und mehr pflanzliche Nahrungsmittel auf die Schweizer Teller kommen. Die Gegner wehren sich gegen staatliche Ernährungsvorschriften: «Es ist nicht bewiesen, dass eine vegane Ernährung gesünder ist», sagt Immunologe Beda Stadler.

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2013

Stefan Flückiger

Geschäftsführer des bernischen Waldbesitzerverbands

Waldvignette für Reiter, Velofahrer und Nordic-Walker

Aus Sorge um den Wald forderte Stefan Flückiger, Geschäftsführer des bernischen Waldbesitzerverbands, die Einführung einer Waldvignette. Biker und Reiter sollen künftig für die Waldnutzung eine Vignette oder einen Pass für 15 Franken kaufen müssen. Der Hintergedanke: Biker und Reiter sind jene zwei Gruppen, die den Wald am stärksten in Mitleidenschaft ziehen, also sollen sie auch zahlen.

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2012

Uwe Glasl

Chef Dienstleistungen und Hafenverwaltung der Stadt Zürich

Gummipuffer-Verbot an Schiffstegen

Weil die Boote seiner Gäste durch den Wellengang auf dem Zürichsee teilweise schwer beschädigt wurden, wollte der Pächter des Campingplatzes Wollishofen den Anlagesteg mit Gummipuffern schützen. Der Chef der Hafenverwaltung hatte dafür kein Verständnis: Die Gummipuffer verstossen gegen Art. 10 Abs. 1 der städtischen Schiffstationierungsvorschriften, welche verbieten, «an den vorhandenen Anlagen irgendwelche Änderungen vorzunehmen». Ist die Optik der Schiffstege wichtiger als teure Schäden an den Booten?

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2011

Michel Graf

Direktor Sucht Info Schweiz Lausanne

Verbot von «Happy Hours»

Die Organisation «Sucht Info Schweiz» fordert ein striktes Verbot sämtlicher Vergünstigungen für alle alkoholischen Getränke. Betroffen wären namentlich Happy Hours, Fünfliber-Abende, aber auch Eintrittstickets in Clubs und Diskotheken, die ein Gratisgetränk beinhalten. «Jegliche vergünstigte Abgabe von Alkohol läuft einer wirksamen Prävention zuwider», moniert Direktor Michel Graf. Aus diesem Grund fordert Sucht Info Schweiz weitere Verschärfungen und Verbote im neuen Alkoholgesetz.

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2010

Moritz Leuenberger

Bundesrat, Vorsteher UVEK

Kindersitzpflicht bis zum zwölften Altersjahr / Verkehrsregelnverordnung

Ab April 2010 dürfen Kinder, die kleiner sind als 150 Zentimeter, bis zwölfjährig in Autos und Schulbussen nur noch in geprüften und gekennzeichneten Kindersitzen mitgeführt werden. Dies führt dazu, dass zum Beispiel Fussballvereine für ihre E- und F-Junioren neu den Kindersitz neben den Schienbeinschonern und den Fussballschuhen zur offiziellen persönlichen Ausrüstung erklären müssen.

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2009

Serge Gaillard

Chef Direktion für Arbeit / Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)

Einschränkungen für Tankstellen-Shops

Das SECO weigert sich, den Tankstellen-Shops auch künftig Bewilligungen für die Zeit von 1-5 Uhr auszustellen. Das heisst: In dieser Zeit dürfen zwar auch weiterhin Angestellte beschäftigt werden, die Benzin oder Kaffee verkauft dürfen. Weitere Artikel zu verkaufen, soll hingegen verboten werden: Laut SECO muss der Shopbereich physisch abgesperrt werden. Derzeit sind verschiedene Beschwerden von Tankstellen-Betreibern vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig.

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2008

Thomas Zeltner

Direktor Bundesamt für Gesundheit

Ausufernde Präventionsgesetze

Das Bundesamt für Gesundheit, dem Direktor Thomas Zeltner vorsteht, will ein Verkaufsverbot von alkoholischen Getränken für Tankstellen- oder Bahnhofshops und Take-Aways ab 21 Uhr. Das Massnahmenpaket „Nationales Programm Alkohol 2007-2011“ verlangt zudem ein Verkaufsverbot in und um Fussball- und Eishockey-Stadien. Präventiver Jugendschutz in Ehren – aber müssten die Massnahmen nicht auch verhältnismässig sein? Mit Verboten gelang es kaum je, ein gesellschaftliches Problem aus der Welt zu schaffen. Neben der Bevormundung der Bevölkerung durch staatliche Gesundheitshüter, treiben solche Vorschriften auch viele Kleingewerbler in den Ruin. Wenn es nicht zwingend ein Gesetz braucht, ist es zwingend, kein Gesetz zu machen: Diesen Satz von Montesquieu sollte sich das Bundesamt für Gesundheit wieder vermehrt vor Augen halten.

2007

Doris Stump

Nationalrätin

Verbot sexistischer Werbung

Im Juni 2006 forderte Nationalrätin Doris Stump den Bundesrat mit einer Motion auf, „dem Parlament die gesetzlichen Grundlagen für ein Verbot von sexistischer Werbung zu unterbreiten“. Gewisse Sujets sollten ihrer Auffassung nach verboten werden. Man stelle sich vor: Behördliche Kontrolleure begutachten Plakate, Inserate, Kinospots und Werbebroschüren. Was den staatlichen Sittenwächtern nicht beliebt, wird zensuriert. Helvetia - quo vadis?